Ratgeber › Quittung
Quittung erstellen: kostenlos online ausfüllen
Füllen Sie Betrag, Zahler und Zweck aus. Netto, Mehrwertsteuer und der Betrag in Worten werden automatisch berechnet. Mit „Drucken / als PDF“ erhalten Sie zwei Exemplare auf einer Seite: das Original für den Zahler und eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Vorschau
Was gehört auf eine Quittung?
Eine Quittung ist eine schriftliche Bestätigung, dass Sie Geld erhalten haben. Der Zahler hat darauf einen Anspruch: „Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen“ (§ 368 BGB). Eine feste Form schreibt das BGB nicht vor. Üblich und sinnvoll sind diese Angaben:
| Angabe | Warum |
|---|---|
| Betrag in Ziffern und in Worten | Der Betrag in Worten erschwert nachträgliche Änderungen. |
| Netto, Steuersatz und Steuerbetrag | Damit der Zahler als Unternehmer die Vorsteuer abziehen kann. Bei bis zu 250 € reichen Bruttobetrag und Steuersatz (siehe unten). |
| Name des Zahlers („erhalten von“) | Zeigt, wer bezahlt hat. |
| Zweck („für“) | Menge und Art der Ware oder Umfang und Art der Leistung. |
| Name und Anschrift des Empfängers | Pflichtangabe für eine Kleinbetragsrechnung. |
| Ort, Datum, Unterschrift | Die Unterschrift des Empfängers macht die Quittung zum Zahlungsnachweis. |
| Fortlaufende Nummer | Nicht vorgeschrieben, aber hilfreich für Ihr Kassenbuch: Die Nummer dient als Beleg-Nr. |
Quittung bis 250 Euro: Kleinbetragsrechnung
Umsatzsteuerlich gilt eine Quittung als Rechnung. Bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € ist sie eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV. Dann genügen: vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Ware oder Umfang und Art der Leistung sowie der Bruttobetrag mit Steuersatz. Bei einer Steuerbefreiung muss ein Hinweis darauf stehen.
Über 250 € braucht der Kunde eine vollständige Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG, unter anderem mit Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufender Rechnungsnummer, Name und Anschrift des Kunden und Leistungsdatum. Seit 2025 gilt zwischen Unternehmen im Inland außerdem schrittweise die Pflicht zur E-Rechnung; Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind davon ausgenommen.
Quittung als Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Wählen Sie im Feld „Umsatzsteuer“ die Option „Kleinunternehmer“. Auf der Quittung steht dann der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Quittung und Kassenbuch
Jede bar bezahlte Quittung, die Sie ausstellen, ist eine Bareinnahme und gehört am selben Tag ins Kassenbuch (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO). Die Kopie bewahren Sie acht Jahre auf (§ 147 AO). Tragen Sie die Quittungsnummer als Beleg-Nr. ein, dann finden Sie jede Buchung später wieder.
Bareinnahmen gleich richtig buchen: MeinKassenbuch nummeriert fortlaufend, verhindert negative Bestände und erlaubt Korrekturen nur per Storno. 30 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.
Kassenbuch online testenHäufige Fragen
Ist eine Quittung ohne Unterschrift gültig?
Als Zahlungsnachweis braucht eine Quittung die Unterschrift des Empfängers, denn § 368 BGB verlangt ein schriftliches Empfangsbekenntnis. Ein maschinell erstellter Kassenbon kommt ohne Unterschrift aus, ist aber keine Quittung im Sinne des BGB.
Darf ich als Privatperson eine Quittung ausstellen?
Ja, zum Beispiel beim Verkauf eines gebrauchten Fahrrads. Wählen Sie „ohne Ausweis (privat)“; dann erscheint keine Umsatzsteuer auf der Quittung.
Wie schreibe ich den Betrag in Worten?
In Kleinbuchstaben und zusammengeschrieben, etwa „einhundertneunzehn Euro“ oder „zweitausendvierhundertfünfzig Euro und fünfzig Cent“. Der Generator schreibt den Betrag automatisch aus.
Wie lange muss ich Quittungen aufbewahren?
Als Buchungsbelege acht Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, Stand Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Quellen: § 368 BGB, § 33 UStDV, § 14 UStG, § 147 AO. Keine Steuerberatung.
Weitere kostenlose Vorlagen: Bewirtungsbeleg · Kassenbericht · Kassenbuch-Vorlage