Ratgeber › Quittung

Quittung erstellen: kostenlos online ausfüllen

Füllen Sie Betrag, Zahler und Zweck aus. Netto, Mehrwertsteuer und der Betrag in Worten werden automatisch berechnet. Mit „Drucken / als PDF“ erhalten Sie zwei Exemplare auf einer Seite: das Original für den Zahler und eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht an uns übertragen. Im Druckdialog „Als PDF speichern“ wählen, um eine PDF-Datei zu erhalten.

Vorschau

Was gehört auf eine Quittung?

Eine Quittung ist eine schriftliche Bestätigung, dass Sie Geld erhalten haben. Der Zahler hat darauf einen Anspruch: „Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen“ (§ 368 BGB). Eine feste Form schreibt das BGB nicht vor. Üblich und sinnvoll sind diese Angaben:

AngabeWarum
Betrag in Ziffern und in WortenDer Betrag in Worten erschwert nachträgliche Änderungen.
Netto, Steuersatz und SteuerbetragDamit der Zahler als Unternehmer die Vorsteuer abziehen kann. Bei bis zu 250 € reichen Bruttobetrag und Steuersatz (siehe unten).
Name des Zahlers („erhalten von“)Zeigt, wer bezahlt hat.
Zweck („für“)Menge und Art der Ware oder Umfang und Art der Leistung.
Name und Anschrift des EmpfängersPflichtangabe für eine Kleinbetragsrechnung.
Ort, Datum, UnterschriftDie Unterschrift des Empfängers macht die Quittung zum Zahlungsnachweis.
Fortlaufende NummerNicht vorgeschrieben, aber hilfreich für Ihr Kassenbuch: Die Nummer dient als Beleg-Nr.

Quittung bis 250 Euro: Kleinbetragsrechnung

Umsatzsteuerlich gilt eine Quittung als Rechnung. Bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € ist sie eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV. Dann genügen: vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Ware oder Umfang und Art der Leistung sowie der Bruttobetrag mit Steuersatz. Bei einer Steuerbefreiung muss ein Hinweis darauf stehen.

Über 250 € braucht der Kunde eine vollständige Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG, unter anderem mit Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufender Rechnungsnummer, Name und Anschrift des Kunden und Leistungsdatum. Seit 2025 gilt zwischen Unternehmen im Inland außerdem schrittweise die Pflicht zur E-Rechnung; Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind davon ausgenommen.

Quittung als Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Wählen Sie im Feld „Umsatzsteuer“ die Option „Kleinunternehmer“. Auf der Quittung steht dann der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Quittung und Kassenbuch

Jede bar bezahlte Quittung, die Sie ausstellen, ist eine Bareinnahme und gehört am selben Tag ins Kassenbuch (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO). Die Kopie bewahren Sie acht Jahre auf (§ 147 AO). Tragen Sie die Quittungsnummer als Beleg-Nr. ein, dann finden Sie jede Buchung später wieder.

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Häufige Fragen

Ist eine Quittung ohne Unterschrift gültig?

Als Zahlungsnachweis braucht eine Quittung die Unterschrift des Empfängers, denn § 368 BGB verlangt ein schriftliches Empfangsbekenntnis. Ein maschinell erstellter Kassenbon kommt ohne Unterschrift aus, ist aber keine Quittung im Sinne des BGB.

Darf ich als Privatperson eine Quittung ausstellen?

Ja, zum Beispiel beim Verkauf eines gebrauchten Fahrrads. Wählen Sie „ohne Ausweis (privat)“; dann erscheint keine Umsatzsteuer auf der Quittung.

Wie schreibe ich den Betrag in Worten?

In Kleinbuchstaben und zusammengeschrieben, etwa „einhundertneunzehn Euro“ oder „zweitausendvierhundertfünfzig Euro und fünfzig Cent“. Der Generator schreibt den Betrag automatisch aus.

Wie lange muss ich Quittungen aufbewahren?

Als Buchungsbelege acht Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, Stand Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Quellen: § 368 BGB, § 33 UStDV, § 14 UStG, § 147 AO. Keine Steuerberatung.