Ratgeber › Kassenbericht

Kassenbericht: Vorlage online ausfüllen

Ein Kassenbericht ermittelt die Tageseinnahmen einer offenen Ladenkasse rückwärts: gezählter Kassenbestand bei Geschäftsschluss plus Ausgaben des Tages, minus Bestand vom Vortag, minus Einlagen und sonstige Einnahmen. Das Ergebnis ist die Tageslosung.

1. Kasse zählen Anzahl je Schein und Münze
2. Ausgaben des Tages aus der Kasse
3. Abzüge

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Vorschau

So ist ein Kassenbericht aufgebaut

SchrittBeispiel
Kassenbestand bei Geschäftsschluss (gezählt)2.185,30 €
+ Ausgaben des Tages (Wareneinkauf, Geschäftsausgaben, Bankeinzahlung, Privatentnahmen)946,52 €
= Zwischensumme3.131,82 €
− Kassenbestand des Vortages1.352,14 €
= Kasseneingang1.779,68 €
− Privateinlagen und sonstige Einnahmen150,00 €
= Bareinnahmen (Tageslosung)1.629,68 €

Beispiel nach dem Muster in Fachliteratur und Kanzlei-Merkblättern, erfundene Zahlen.

Wichtig ist die Richtung: Der Bericht startet beim gezählten Bargeld. Wer stattdessen geschätzte Einnahmen einträgt und Ausgaben abzieht, führt einen „progressiven“ Bericht; das gilt als formeller Mangel.

Regeln für den Kassenbericht

  • Täglich erstellen, nach Geschäftsschluss (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO).
  • Den Bestand wirklich zählen, auch Wechselgeld und 1-, 2- und 5-Cent-Münzen. Ein Zählprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, gilt aber als wichtigster Nachweis, dass gezählt wurde.
  • Jede Ausgabe braucht einen Beleg. Privatentnahmen und Privateinlagen belegen Sie mit einem Eigenbeleg.
  • Der Endbestand ist der Anfangsbestand des nächsten Tages. Lücken in der Nummerierung oder Sprünge im Bestand fallen bei einer Prüfung sofort auf.
  • Unterschreiben: wer gezählt hat, mit Datum und Uhrzeit.
  • Aufbewahren: zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO).

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kassenbericht und Kassenbuch?

Der Kassenbericht ermittelt nur die Tageseinnahmen als eine Summe, rückwärts aus dem gezählten Bestand. Das Kassenbuch listet jede Einnahme und Ausgabe einzeln mit laufendem Bestand. Den Kassenbericht dürfen nur Betriebe mit offener Ladenkasse nutzen, die Waren an viele unbekannte Kunden bar verkaufen.

Gehören Kartenzahlungen in den Kassenbericht?

Nein. Kartenumsätze gehen auf das Bankkonto. Der Kassenbericht erfasst nur Bargeld.

Darf ich den Kassenbericht am Computer ausfüllen?

Ja. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn, oder nutzen Sie ein Programm, das spätere Änderungen verhindert. Eine Excel-Datei, die Sie überschreiben, genügt § 146 Abs. 4 AO nicht.

Stand: Oktober 2026. Quellen: § 146 AO, § 147 AO, Merkblatt Kassenführung bei offener Ladenkasse. Keine Steuerberatung.