Ratgeber › Bewirtungsbeleg ausfüllen
Bewirtungsbeleg richtig ausfüllen
Für eine geschäftliche Bewirtung brauchen Sie zwei Dinge: die maschinell erstellte Rechnung der Gaststätte und einen Bewirtungsbeleg mit Ort, Tag, Teilnehmern, Anlass und Höhe der Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Dann sind 70 % als Betriebsausgabe abziehbar, die Vorsteuer zu 100 %.
Die Angaben auf dem Bewirtungsbeleg
| Angabe | Hinweis |
|---|---|
| Tag der Bewirtung | wie auf der Rechnung |
| Ort (Name und Anschrift der Gaststätte) | steht meist schon auf der Rechnung |
| Teilnehmer | alle Personen namentlich, auch Sie selbst und Mitarbeiter; bei Geschäftspartnern mit Firma |
| Anlass | konkret: „Besprechung Angebot Dachsanierung Objekt Musterstraße“, nicht nur „Geschäftsessen“ |
| Höhe der Aufwendungen | Rechnungsbetrag plus Trinkgeld |
| Unterschrift | des Bewirtenden |
Anforderungen an die Rechnung der Gaststätte
- Maschinell erstellt und registriert: seit 2023 aus einem Kassensystem mit TSE, erkennbar an Transaktionsnummer und Seriennummer auf dem Beleg.
- Speisen und Getränke einzeln mit Preis, nicht nur „Speisen und Getränke“.
- Ab 250 € brutto: Name des Bewirtenden auf der Rechnung, die Gaststätte muss ihn eintragen.
- Trinkgeld: lassen Sie es sich auf der Rechnung vom Empfänger quittieren.
Wie viel ist absetzbar?
Bei Bewirtung von Geschäftspartnern sind 70 % der angemessenen Aufwendungen als Betriebsausgabe abziehbar, die Vorsteuer aus der Rechnung dagegen vollständig. Reine Arbeitnehmerbewirtungen, etwa die Weihnachtsfeier, sind keine Bewirtung im Sinne dieser Vorschrift und können voll abziehbar sein.
Beispiel: Rechnung 119,00 € (100,00 € netto + 19,00 € MwSt) + 6,00 € Trinkgeld. Vorsteuer: 19,00 €. Betriebsausgabe: 70 % von 106,00 € = 74,20 €; nicht abziehbar: 31,80 €.
Im Kassenbuch
Bar bezahlte Bewirtungen buchen Sie am Tag der Zahlung als Ausgabe mit Belegnummer. Rechnung und Bewirtungsbeleg gehören zusammen abgelegt.
Bewirtungsbeleg in einer Minute: online ausfüllen, die 70/30-Aufteilung wird berechnet, als PDF drucken und an die Rechnung heften. Kostenlos.
Bewirtungsbeleg ausfüllen Kassenbuch testenHäufige Fragen
Reicht ein Kartenbeleg als Bewirtungsnachweis?
Nein. Der Zahlungsbeleg des Kartenterminals ersetzt nicht die Rechnung der Gaststätte mit den einzelnen Speisen und Getränken.
Kann ich den Bewirtungsbeleg später ausfüllen?
Ja, aber zeitnah. Die Angaben müssen zum Zeitpunkt der Bewirtung stimmen; viele schreiben sie direkt auf die Rückseite der Rechnung.
Gilt die 70-%-Regel auch für Getränke?
Ja, für alle Speisen, Getränke und Trinkgelder der Bewirtung.
Quellen: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG; R 4.10 EStR; BMF-Schreiben vom 30.06.2021 zu Bewirtungsaufwendungen. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.