Ratgeber › Kassensturz

Kassensturz: Ablauf und Zählprotokoll

Beim Kassensturz zählen Sie das Bargeld in der Kasse und vergleichen es mit dem Bestand laut Kassenbuch. Stimmt beides nicht überein, wird die Differenz als Kassendifferenz gebucht und begründet, nicht stillschweigend angepasst.

Kassensturz in 5 Schritten

  1. Alle Buchungen des Tages im Kassenbuch erfassen.
  2. Bargeld nach Scheinen und Münzen zählen und die Anzahl je Stückelung notieren (Zählprotokoll).
  3. Gezählten Betrag (Ist) mit dem Buchbestand (Soll) vergleichen.
  4. Bei einer Abweichung die Ursache suchen: fehlender Beleg, Wechselgeld, Tippfehler. Lässt sie sich nicht klären, buchen Sie sie als Kassendifferenz.
  5. Zählprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift festhalten und den Tag abschließen.

Zählprotokoll: Beispiel

StückelungAnzahlBetrag
50 €3150,00 €
20 €240,00 €
10 €220,00 €
2 €48,00 €
50 ct63,00 €
Gezählt (Ist)221,00 €
Laut Kassenbuch (Soll)221,00 €
Differenz0,00 €

Beispiel mit erfundenen Daten.

Wie oft muss ich einen Kassensturz machen?

Eine feste Frist steht nicht im Gesetz. Das Kassenbuch muss aber jederzeit kassensturzfähig sein, also so geführt, dass Soll und Ist zu jedem Zeitpunkt verglichen werden können. Wer eine offene Ladenkasse ohne Registrierkasse führt, ermittelt die Tageseinnahmen ohnehin täglich aus dem gezählten Endbestand (Kassenbericht). Für alle anderen ist ein Kassensturz mindestens am Monatsende üblich, bei viel Bargeld täglich.

Kassendifferenz: was tun?

Kleine Differenzen kommen vor. Wichtig ist, dass Sie sie offen buchen: „Kassendifferenz lt. Zählprotokoll vom 29.10.2026“, als Einnahme (Überschuss) oder Ausgabe (Fehlbetrag). Häufige oder große Differenzen sind ein Warnsignal für Betriebsprüfer.

Kassensturz in MeinKassenbuch: Anzahl je Schein und Münze eingeben, Soll und Ist werden verglichen. Bei einer Differenz buchen Sie sie mit einem Klick, danach wird der Tag abgeschlossen und ist nicht mehr änderbar.

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Häufige Fragen

Was bedeutet „Kassensturz machen“?

Den tatsächlichen Bargeldbestand zählen und mit dem Bestand im Kassenbuch vergleichen. Umgangssprachlich auch: einen Überblick über die eigenen Finanzen gewinnen.

Muss das Zählprotokoll aufbewahrt werden?

Ja. Bei einer offenen Ladenkasse ist der Kassenbericht mit Zählprotokoll die Grundlage der Tageseinnahmen und damit ein Beleg, der aufbewahrt werden muss.

Darf der Kassenbestand negativ sein?

Nein. Ein negativer Bestand ist tatsächlich unmöglich und zeigt einen Fehler im Kassenbuch. MeinKassenbuch lässt keine Buchung zu, die den Bestand unter null bringt.

Stand: Oktober 2026. Quelle: IHK Region Stuttgart: Anforderungen an die Kassenführung. Dieser Ratgeber ist keine Steuerberatung.

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