Ratgeber › TSE-Pflicht
TSE-Pflicht für Kassen
Jede elektronische Kasse mit Kassenfunktion, also Registrierkasse, PC-Kasse, Tablet- oder App-Kasse, muss seit 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein (§ 146a AO). Seit 2025 müssen diese Kassen zusätzlich über ELSTER beim Finanzamt gemeldet werden. Eine offene Ladenkasse ohne Elektronik braucht keine TSE.
Wer braucht eine TSE?
| Kassenart | TSE nötig? |
|---|---|
| Elektronische Registrierkasse | Ja |
| PC-, Tablet- oder Smartphone-Kassensystem | Ja |
| Offene Ladenkasse (Geldkassette, Schublade) | Nein |
| Kassenbuch-Software ohne Kassenfunktion (nur Aufzeichnung von Summen) | Nein |
| Waren- und Dienstleistungsautomaten, Parkscheinautomaten | Nein (Ausnahme nach KassenSichV) |
| Taxameter und Wegstreckenzähler | Ja, mit Übergangsregeln |
Was die TSE macht
Die TSE signiert jeden Kassenvorgang mit Zeitstempel und Transaktionsnummer. Nachträgliche Änderungen werden so erkennbar. Sie besteht aus Sicherheitsmodul, Speicher und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle (DSFinV-K) für die Finanzverwaltung und muss vom BSI zertifiziert sein.
Meldepflicht seit 2025
- Seit 1.1.2025 ist die Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme beim Finanzamt über „Mein ELSTER“ oder eine Software mit ERiC-Schnittstelle möglich und Pflicht.
- Systeme, die vor dem 1.7.2025 angeschafft wurden, waren bis 31.7.2025 zu melden.
- Neue Systeme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden, außer Betrieb genommene ebenfalls innerhalb eines Monats.
Belegausgabepflicht
Wer eine TSE-Kasse nutzt, muss zu jedem Vorgang einen Beleg ausgeben, auf Papier oder elektronisch. Details: Belegausgabepflicht (Bonpflicht).
Bußgeld
Wer kein zertifiziertes System nutzt oder es nicht richtig schützt, handelt ordnungswidrig; das Bußgeld kann bis zu 25.000 € betragen (§ 379 Abs. 1 und 4 AO). Schwerer wiegt in der Praxis die Hinzuschätzung von Umsätzen, wenn die Kassenführung bei einer Prüfung verworfen wird.
Alternative für kleine Betriebe
Wer wenige Barverkäufe hat, etwa auf dem Wochenmarkt, im Hofladen oder als Handwerker, kann eine offene Ladenkasse führen und abends einen Kassenbericht mit Zählprotokoll erstellen. Das ist ohne TSE erlaubt, verlangt aber tägliche Disziplin. Mehr dazu unter offene Ladenkasse.
Ohne TSE, aber ordentlich: MeinKassenbuch führt Ihre Barkasse als unveränderbares Kassenbuch mit Tagesabschluss und Zählprotokoll. Für die offene Ladenkasse gemacht.
30 Tage kostenlos testenHäufige Fragen
Braucht ein Kassenbuch-Programm eine TSE?
Nein, wenn es nur Bareinnahmen und -ausgaben aufzeichnet und keine Kassenfunktion hat, also keine einzelnen Verkäufe an der Kasse erfasst und keine Belege an Kunden ausgibt.
Muss ich eine offene Ladenkasse beim Finanzamt melden?
Nein. Die Meldepflicht nach § 146a Abs. 4 AO betrifft nur elektronische Aufzeichnungssysteme.
Darf ich eine Kasse ohne TSE weiter nutzen?
Nein. Die Übergangsfristen für alte Registrierkassen sind seit Ende 2022 abgelaufen.
Quellen: § 146a, § 379 AO; Kassensicherungsverordnung (KassenSichV); BMF-Schreiben vom 28.06.2024 zur Mitteilungspflicht. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.