Ratgeber › Kassennachschau
Kassennachschau: so läuft sie ab
Bei der Kassennachschau (§ 146b AO) erscheint ein Amtsträger des Finanzamts ohne Ankündigung während der Geschäftszeiten und prüft, ob Ihre Kassenaufzeichnungen ordnungsgemäß sind. Er kann einen Kassensturz verlangen, das Kassenbuch und die Belege einsehen und Daten auf einem Datenträger anfordern. Es ist keine Außenprüfung, kann aber ohne Vorankündigung in eine übergehen.
Der Ablauf
- Vorher, anonym: Der Prüfer darf Testkäufe machen und den Kassenbetrieb beobachten, ohne sich auszuweisen.
- Ausweis: Sobald er Unterlagen sehen will oder Räume betritt, die nicht öffentlich sind, muss er sich ausweisen.
- Kassensturz: Bargeld zählen und mit dem Soll-Bestand laut Kassenbuch vergleichen.
- Unterlagen: Kassenbuch, Zählprotokolle, Belege, bei elektronischen Kassen die Daten der TSE und den Export nach DSFinV-K.
- Ergebnis: Ohne Beanstandung ist die Nachschau beendet. Bei Auffälligkeiten kann der Prüfer direkt zur Außenprüfung übergehen (§ 146b Abs. 3 AO).
Was Sie bereithalten sollten
| Kassenart | Unterlagen |
|---|---|
| Offene Ladenkasse | Kassenbuch oder Kassenberichte, tägliche Zählprotokolle, Belege, Anfangsbestand |
| Elektronische Kasse | TSE-Daten, DSFinV-K-Export, Bedienungsanleitung, Programmierprotokolle, Meldung der Kasse an das Finanzamt |
| Alle | Verfahrensdokumentation, Ansprechpartner, der Zugang zu den Daten hat |
Typische Beanstandungen
- Kassenbestand laut Buch weicht vom gezählten Bargeld ab, ohne dass eine Differenz gebucht ist.
- Negativer Kassenbestand an einzelnen Tagen.
- Einträge nachträglich geändert, etwa in Excel.
- Privatentnahmen oder Bankeinzahlungen fehlen, siehe Privatentnahme und Geldtransit.
- Bei elektronischen Kassen: keine TSE oder kein Beleg an den Kunden, siehe TSE-Pflicht.
Ihre Rechte
Sie müssen den Zugang während der Geschäftszeiten ermöglichen und mitwirken, also Auskünfte geben und Unterlagen vorlegen. Sie dürfen Ihren Steuerberater anrufen. Die Nachschau darf in Wohnräumen nur zur Verhütung dringender Gefahren stattfinden.
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Gibt es die Kassennachschau auch bei offener Ladenkasse?
Ja. Sie gilt für alle Kassen, auch für eine Geldkassette ohne Elektronik.
Darf der Prüfer Daten mitnehmen?
Er darf verlangen, dass Sie ihm die Daten auf einem Datenträger übergeben, und Unterlagen einsehen. Originalbelege bleiben grundsätzlich bei Ihnen.
Wie oft kommt eine Kassennachschau?
Dafür gibt es keine feste Regel. Bargeldintensive Branchen wie Gastronomie, Friseure oder Bäckereien werden häufiger besucht.
Quellen: § 146b AO; AEAO zu § 146b. Stand: November 2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.